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Services & Bewilligungen:

Einige unserer Kunden lieben es, zu planen, Details abzuklären, Offerten für Baumeisterarbeiten, Spengler, Gärtner und Maler einzuholen und das Baugesuch abzufassen, Pläne zu zeichnen und  Dokumente zusammenzutragen.

Sollten Sie nicht soviel Zeit oder keine Lust dazu haben, beanspruchen Sie unsere Dienstleistungen.

  • Vorabklärungen, Projektentwicklung, Dokumentation für Eigentümerversammlung
    Preis nach Aufwand: pro Halbtag pauschal Fr. 350.-
  • Richtpreise und Offerten sind unentgeltlich!
  • Abfassen gewöhnlicher Baubewilligung und Pläne zeichnen:
    Pauschalpreis Fr. 600.- (Gebühren zu Lasten des Bauherrn)
  • Abfassen komplexer (Ausnützungs- und Volumen-Ziffern) Baubewilligung und Pläne zeichnen:
    Pauschalpreis Fr. 1000.- (Gebühren zu Lasten des Bauherrn)
  • Projektleitung und Koordination mit Gärtner, Baumeister, Spengler, Maler, Elektriker
    Preis nach Aufwand: pro Halbtag Fr. 350.-

Selbstverständlich geben wir Ihnen jeweils für die obigen Regie-Einsätze ein Kostendach ab!




Baubewilligung

  • Rechnen Rechnen Sie für sämtliche Überdachungen und Verglasungen mit der Notwendigkeit einer Baubewilligung. Eine Pergola welche nach Bedarf geschlossen werden kann, ist nach Auffassung der Juristen eine Überdachung
  • Rundum-Verglasungen oder Verglasungen von Nischen und Balkonen sind ebenfalls bewilligungspflichtig
  • Einfache "kalte" Schiebe- Klapp-Verglasungen fallen nicht unter die Ausnützungsziffer
  • Isolierte Verglasungs-Systeme verlangen nach einer Neuberechnung der Ausnützungsziffer
  • Oft sind auch Volumen für Haupt- und Nebengebäude neu zu berechnen
  • Markisen- oder Storen-Systeme fallen nicht unter die Bewilligungspflicht
  • Auch sind SEITLICHE Windschutz-Vorrichtungen ohne Bewilligungspflicht
  • Bei Eigentumswohnungen sind allerdings sämtliche Veränderungen an der Fassade oder dem Erscheinungsbild einstimmig von der Eigentümerversammlung anzunehmen. Ohne eine solche Zustimmung geht die Baubehörde erst gar nicht auf ein Baugesuch ein.
    Unser Tipp: beim Kauf von Wohnungen diese Erweiterungen im Vorfeld in die Verträge aufnehmen lassen. Nachträgliche Erweiterungen stossen oft auf die Skepsis frustrierter Mitmenschen…
  • Termine: Rechnen Sie in einer Dorfgemeinde mit 5 Wochen bis zur Baubewilligung
    Zürich, Winterthur sowie andere grosse Städte haben komplizierte Verfahren und benötigen immer 3 Monate
  • Inhalt: Neben dem mehrseitigen Baugesuchs-Formular müssen folgende Pläne mit eingereicht werden: notariell beglaubigter Katasterplan mit dem roten Eintrag der neuen Überdachung, Grundriss, Aufriss, Seitenriss, neuer Fassadenplan, wenn nötig Dokument zum Nähebaurecht und/oder Protokoll/Zustimmung der Eigentümer-Versammlung.
    Umfang: normalerweise 3-4 Sets obiger Dokumente, jede Seite und jeder Plan visiert und farbig eingetragen!
  • Behörden: Service-Public wird in einigen Gemeinden gross geschrieben. Die Baubehörden sind sehr zuvorkommend, helfen und unterstützen Sie! Wir haben NUR gute Erfahrungen gemacht!
  • Unserer Dienste: Sollte Ihnen die Baueingabe und Pläne zeichnen etc. trotzdem zuviel Mühe machen, beanspruchen Sie einfach unsere Dienstleistungen!

 

Häufig gestellte Fragen und deren Antworten

  • Frage:
    Bisher hatten wir eine einfache Holzpergola, welche nun verfault ist. Können wir eine SwissPergola installieren?
    Antwort:
    Eine oben offene Pergola gilt vor dem Baugesetz nicht als Überdachung und braucht keine Bewilligung. Spätere Abdeckungen wurden zwar toleriert, sind aber baurechtlich illegal. Eine neue SwissPergola braucht in jedem Fall ein Baugesuch und eine Baubewilligung.

  • Frage:
    Mein Nachbar und Miteigentümer hat vor 10 Jahren einen Wintergarten im Parterre installiert. Dies ist aber ohne Bewilligung geschehen. Nun will ich im 1. Stock auf meiner Terrasse eine SwissPergola bauen. Er muss mir aber wegen der Fassadenveränderung sein OK geben. Wie soll ich vorgehen?

    Antwort:
    Nehmen Sie gemeinsam den noch illegalen Wintergarten und das neue SwissPergola-Projekt ins gleiche Baugesuch auf. Geben Sie gemeinsam das Gesuch ein. Ansonsten werden die Behörden den Nachbarn belangen müssen, was sich bestimmt nicht optimal für das zukünftige Zusammenleben auswirkt.

  • Frage:
    Wie viel Grenzabstand muss ich einhalten?

    Antwort:
    In der Regel sind es 5 Meter zum Nachbargrundstück. Besteht aber ein Nähebaurecht könnte theoretisch auf die Grenze gebaut werden. Reden Sie mit dem Nachbarn!
    Baulinien und andere Abstände (oft 3 Meter) kommen bei Strassen und Wegen zur Anwendung. Informieren Sie sich auf der Gemeinde. Sie erhalten oft sehr schnell und freundlich die gewünschte Auskunft.

 


Installation


Gegen 50 Anlagen werden jährlich von uns montiert. Unsere qualifizierten Monteure sind alles Schweizer Fachleute. Das bietet Ihnen Gewähr, dass Ihre Vorstellungen über Sauberkeit und Montage-Qualität erfüllt werden.

Baumeisterarbeiten

Sollten Fundamente, Bodenplatten und Mauerausbrüche erstellt werden, liefern wir die entsprechenden Skizzen, genauen Masse und markieren mit unseren Lasergeräten die Referenzhöhen oder Ausgangspunkte.

Koordination

Entweder übernehmen Sie als Auftraggeber die Koordination mit dem Baumeister oder Gärtner, oder wir bieten Ihnen diesen Service nach Aufwand mit Halbtagespauschalen an.